Seit dem 1. Januar 2020 gilt: Wer ohne gültiges Pflanzengesundheitszeugnis für seine pflanzlichen Mitbringsel einreist, hat am Zoll zwei Optionen: Man kann freiwillig auf die Einfuhr der Ware verzichten, oder muss die kostenpflichtige Kontrolle durch den Eidgenössischen Pflanzenschutzdienst durchlaufen.
So ist die Enttäuschung von Touristinnen und Touristen gross, wenn sie zehn Kilo Mango am Zoll zurücklassen müssen. Doch diese strenge Regel ist nötig, damit nicht noch mehr invasive gebietsfremde Pflanzen, Tiere oder Krankheitserreger in die Schweiz eingeschleppt werden.